Scheidung ohne Anwalt?
Bei einer einvernehmlichen Scheidung muss zumindest ein Ehepartner anwaltlich vertreten sein. Das heißt aber nicht, dass beide Parteien einen gemeinsamen Anwalt haben können. Dies ist ein weit verbreiteter Irrtum. Den Anwalt hat nur der eine Ehepartner und dessen Interessen werden von dem Anwalt vertreten. Der Anwalt ist immer parteiisch, denn das ist seine gesetzliche Pflicht. Anders ist das nur bei einem Notar, der zur Unparteilichkeit verpflichtet ist.
Der andere Ehegatte ist in diesem Verfahren dann gerade nicht anwaltlich vertreten.
Ein solches Verfahren ist nur dann empfehlenswert, wenn außer der Scheidung und der Durchführung des Versorgungsausgleiches zwischen den Ehegatten nichts geregelt werden soll, was fast nie der Fall ist.
Wenn Ihr Ehegatte einen Anwalt hat, dann empfehlen wir dringend die Einholung von anwaltlichem Rat, denn eine Scheidung ohne Anwalt kann teurer werden als mit einem Anwalt.
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